[Wirtschaftsstrafrecht11] Fehlzeiten + Entschuldigungen

Stefan Hoof shoof at uni-osnabrueck.de
Mon Nov 22 16:40:20 CET 2010


Sehr geehrte Masterstudierende,


ein kurzer Hinweis zur Entschuldigung von Fehlzeiten:

Wie Sie wissen, herrscht im LL.M. für alle Veranstaltungen eine strenge Anwesenheitspflicht. 

Führen Sie sich bitte vor Augen, dass im Falle eines unentschuldigten Fehlens an einem Termin an einer Veranstaltung insgesamt nicht teilgenommen worden sein könnte und wir Ihnen dann die entsprechenden ECTS nicht vergeben können. Dieses Risiko bestehet natürlich insbesondere, wenn die Veranstaltung nur an wenigen Terminen (wie. z.B. Grundlagen des Steuerrechts) abgehalten wird.

Für ein entschuldigtes Fehlen müssen den Grund mit entsprechenden Nachweisen belegen. Im Krankheitsfalle üblicherweise mit einem Attest. 

Bei sonstigen Gründen rate ich Ihnen dringend, die für Sie absehbare Fehlzeiten und den Grund bereits frühzeitig per Brief, Mail oder Anruf anzugeben und die Entscheidung, ob dem Grund entschuldigende Wirkung zukommt, im Vorfeld des Veranstaltungstages zu erhalten. Sonst besteht für Sie das Risiko, dass ein von Ihnen vorgebrachter Grund vom Prüfungsausschuss nicht anerkannt wird und Sie für den betreffenden Zeitraum unentschuldigt fehlen würden.


Mit freundlichen Grüßen

Stefan Hoof

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Wiss. Mit. Stefan Hoof
Institut für Wirtschaftsstrafrecht der
Universität Osnabrück
(Lehrstuhl Prof. Dr. Schmitz)

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