From shoof at uni-osnabrueck.de Mon Jul 4 10:29:20 2011 From: shoof at uni-osnabrueck.de (Stefan Hoof) Date: Mon Jul 4 10:21:49 2011 Subject: [Wirtschaftsstrafrecht11] Veranstaltung Benner Message-ID: <9CD4DF25-A8A7-4D17-AF1F-1B229E718182@uni-osnabrueck.de> Sehr geehrte Masterstudierende, die Veranstaltung von Herrn Benner am kommenden Samstag (09.07.) beginnt abweichend erst um 10 Uhr. Sie endet dadurch um 18. Uhr. Hintergrund der kleinen Verschiebung sind die von Herrn Benner bevorzugten Zugverbindungen. Die Terminübersicht werden wir in Kürze entsprechend aktualisieren. Viele Grüße Stefan Hoof ___________________________ Wiss. Mit. Stefan Hoof Institut für Wirtschaftsstrafrecht der Universität Osnabrück (Lehrstuhl Prof. Dr. Schmitz) Tel.: +49 (0)541 / 969 4061 Uni-Gebäude 22/225 e-mail: shoof@uni-osnabrueck.de From shoof at uni-osnabrueck.de Wed Jul 27 09:50:23 2011 From: shoof at uni-osnabrueck.de (Stefan Hoof) Date: Wed Jul 27 09:42:20 2011 Subject: [Wirtschaftsstrafrecht11] Abgabe Masterarbeit + Masternote + Scheine Message-ID: Sehr geehrte Masterstudierende, hier noch einige Hinweise zur Masterarbeit und zum weiteren Ablauf des Verfahrens: Die Masterarbeit ist gemäß § 15 VI PrüfO "fristgemäß in zweifacher Ausfertigung am Institut für Wirtschaftsstrafrecht abzuliefern; (...)". D.h., beide Ausfertigungen müssen dem Institut für Wirtschaftsstrafrecht bei Fristende vorliegen. Der Poststempel reicht insofern nicht! Daher empfehle ich Ihnen dringend, die Masterarbeit entweder persönlich am Institut abzugeben oder rechtzeitig zur Post zu geben. Bitte beachten Sie ferner § 15 V PrüfO: "Bei der Abgabe der Masterarbeit hat der Prüfling schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat." Die Erklärung kann sowohl der Bearbeitung angehängt und mit gebunden als auch auf einem Extrablatt eingereicht werden. Sobald Ihnen alle Scheine vorliegen und Sie die Masterarbeit eingereicht haben, sollten Sie uns zum Abschluss mitteilen, welche Leistungsnachweise bei der Berechnung der Masternote berücksichtigt werden sollen. Hierzu füllen Sie bitte das angehängte Formular aus und reichen dieses zusammen mit den entsprechenden Nachweisen in einfacher Kopie bei uns ein. Zusätzlich reichen Sie bitte die drei Teilnahmescheine (WS/SoSe/Exkursion) und die Nachweise über die Grundlagenklausuren (SteuerR/GesellschaftsR) mit ein. Sofern Sie befreit wurden oder entschuldigt gefehlt haben, ist dies natürlich nicht erforderlich. Die noch ausstehenden Leistungsnachweise werden wir i.Ü. sammeln und Ihnen anschließend gesammelt zuschicken. Da uns fast alle vorliegen, dürfte der Versand nicht mehr lange auf sich warten lassen. Vielen Dank und viele Grüße Stefan Hoof ___________________________ Wiss. Mit. Stefan Hoof Institut für Wirtschaftsstrafrecht der Universität Osnabrück (Lehrstuhl Prof. Dr. Schmitz) Tel.: +49 (0)541 / 969 4061 Uni-Gebäude 22/225 e-mail: shoof@uni-osnabrueck.de