[Wirtschaftsstrafrecht11] Informationen zur Masterarbeit

Stefan Hoof shoof at uni-osnabrueck.de
Fre Jan 21 15:38:27 CET 2011


Sehr geehrte Masterstudierende,

in nächster Zeit beginnen Sie möglicherweise mit den Planungen für Ihre Masterarbeit oder stecken bereits mittendrin. Hierzu schon jetzt ein paar grundlegende Informationen, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen werden:

 

1)    Themensuche

Grundsätzlich wird das Thema der Masterarbeit nach der Zulassung zur Masterarbeit von dem Erstprüfenden festgelegt und über den Prüfungsausschussvorsitzenden ausgegeben. Wir empfehlen, dass Sie sich bereits im Vorfeld anhand Ihres persönlichen Interessenkreises ein Thema überlegen und dieses frühzeitig mit einem möglichen Erstprüfer besprechen.

Wenn Sie sich mit einem Dozenten über ein Thema und die Übernahme der Erstkorrektur einig sind, senden Sie bitte eine E-Mail an Frau Henseler (ls-krack at uos.de). Ihre Mail sollte Ihre Matrikelnummer, das Thema, den Erstkorrektor und – sofern vorhanden – den Zweitkorrektor enthalten.

Frau Henseler wird Ihr gewünschtes Thema mit früheren Themen abgleichen, um gleich von Anfang an das Risiko eines belegten Themas bzw. einer schon früheren Masterarbeit zur vielleicht identischen Thematik zu vermeiden. Anschließend wird Frau Henseler das Ergebnis des Abgleichs mitteilen. Dies gilt nicht als Ausgabe des Themas!

 

2)    Zulassungsantrag

Im nächsten Schritt füllen sie bitte den Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit (Studiengangs-Homepage) soweit möglich aus und reichen diesen im Instituts für Wirtschaftsstrafrecht (Raum: 22/219, Frau Henseler) ein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Zulassung und die offizielle Ausgabe des Themas über den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Da Sie für eine erfolgreiche Zulassung u.a. mindestens 20 ECTS erreichen müssen, können Sie den Antrag auf Zulassung frühestens nach Erhalt der Teilnahme- und Leistungsnachweise für das Wintersemester stellen. Berücksichtigen Sie in Ihrer Zeitplanung bzgl. der Antragsstellung bitte unbedingt, dass die Ausgabe des Themas durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zwingend bis zum 1. Juni zu erfolgen hat.

 

3)    Bearbeitungszeit

Mit der Ausgabe des Themas beginnt für Sie beginnt die 3-monatige Bearbeitungszeit. Die Masterarbeit ist fristgemäß in zweifacher Ausfertigung am Institut abzuliefern. Es ist bei Abgabe schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden.



4)    Zweitkorrektor

Zu Ihrem eigenen Vorteil dürfte es zudem sein, wenn Sie neben Ihrem Betreuungsdozenten auch selbstständig einen Zweitgutachter suchen, der „zu Ihrer Thematik passt“ und dem die Zweitbegutachtung auch in seine individuelle Zeitplanung passt. Durch die vorherige Absprache verringert sich das Risiko, dass es auf Grund einer möglichen Mehrbelastung einzelner Dozenten zu längeren Begutachtungszeiträumen kommen könnte.

 	Sofern vorhanden, benennen Sie auch den Zweitkorrektor bitte bereits in Ihre Anfrage an Frau Henseler oder vermerken ihn handschriftlich auf Ihrem Zulassungsantrag.

 


Weitere Informationen finden Sie im Übrigen auch in der online veröffentlichten Prüfungsordnung unter: 

http://www2.uni-osnabrueck.de/ordnungen/liste.cfm?fach=23



Für alle Fragen rund um die Masterarbeit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen


Stefan Hoof	

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Wiss. Mit. Stefan Hoof
Institut für Wirtschaftsstrafrecht der
Universität Osnabrück
(Lehrstuhl Prof. Dr. Schmitz)

Tel.: +49 (0)541 / 969 4061
Uni-Gebäude 22/225 
e-mail: shoof at uni-osnabrueck.de