[Wirtschaftsstrafrecht11] Zulassung zur Masterarbeit
Stefan Hoof
shoof at uni-osnabrueck.de
Mon Mai 9 10:38:29 CEST 2011
Sehr geehrte Masterstudierende,
bitte denken Sie daran, dass die Ausgabe des Themas der Masterarbeit über den Prüfungsausschussvorsitzenden bis spätestens bis zum 1. Juni 2011 erfolgen muss.
Um dem Sekretariat einen gewissen Vorlauf zu gewähren, bitten wir Sie, Ihren Zulassungsantrag bis spätestens zum 26. Mai am Sekretariat von Prof. Krack (Frau Henseler) einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Anfrage eines Themas am Sekretariat von Prof. Krack nicht dem Antrag auf Zulassung entspricht.
Den erforderlichen Antrag finden Sie im Formular-Center auf der Homepage des Studiengangs.
Ihrem Zulassungsantrag fügen Sie bitte Ihre bisher erworbenen Leistungsnachweise in Kopie bei.
Auch ist es zwingend erforderlich, dass Sie erneut eine Kopie des Examenszeugnisses beilegen.
Zudem vermerken Sie bitte auf dem Antrag, sofern bereits vorhanden, auch Ihren Zweitkorrektor.
Vielen Dank und
viele Grüße
Stefan Hoof
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Wiss. Mit. Stefan Hoof
Institut für Wirtschaftsstrafrecht der
Universität Osnabrück
(Lehrstuhl Prof. Dr. Schmitz)
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