[Wirtschaftsstrafrecht11] Formalia Masterarbeit + Röhl
Stefan Hoof
shoof at uni-osnabrueck.de
Don Jun 9 10:08:23 CEST 2011
Sehr geehrte Masterstudierende,
auf Grund einer aktuellen Anfrage hier ein paar allgemeine Hinweise zu den Formalia der Masterarbeit.
Die Prüfungsordnung enthält zunächst zwei spezielle Vorgaben. Einerseits ist die Arbeit fristgerecht in zweifacher Ausfertigung am InstWSR abzuliefern. Andererseits muss die Arbeit die Versicherung enthalten, die Arbeit selbstständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmitteln benutzt zu haben. Ob Sie die Erklärung unterhalb Ihrer Bearbeitung oder gesondert vermerken, ist unerheblich.
Im Übrigen ist die Masterarbeit eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit, die daher auch den formalen Standards wissenschaftlicher Ausarbeitungen gerecht werden sollte. Hierzu zählen neben der Wahl eines leserlichen Schrifttyps eine ausreichende Schriftgröße (Standard: 12 Punkt) und ein ausreichend großer Zeilenabstand. Da die Arbeit der Korrektur zugeführt wird, ist ein Korrekturrand (Standard: 7cm links) freizulassen. Vorgaben für das Deckblatt existieren nicht. Es sollte die wesentlichen Informationen zur vorgelegten Bearbeitung (Bsp.: Verfasser / Thema / Betreuer etc.) enthalten.
Zum Umfang der Bearbeitung kann es auf Grund der Themenvielfalt und Bearbeitungsmöglichkeiten natürlicherweise keine starren Vorgaben geben. Begrenzt wird die Arbeit allerdings durch den Bearbeitungszeitraum und natürlich die Themenstellung selbst. Bei Unsicherheiten hinsichtlich des Umfangs sollten Sie ggf. mit Ihrem Betreuer Rücksprache halten.
Und zuletzt noch ein kurzer Hinweis:
Die Veranstaltung von Herrn Röhl muss krankheitsbedingt leider endgültig ausfallen.
Viele Grüße
Stefan Hoof
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Wiss. Mit. Stefan Hoof
Institut für Wirtschaftsstrafrecht der
Universität Osnabrück
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