[Wirtschaftsstrafrecht11] Leistungsnachweise Wirtschaftsstrafrecht
BT 2
Stefan Hoof
info at llm-wirtschaftsstrafrecht.de
Don Jun 9 11:02:02 CEST 2011
Sehr geehrte Masterstudierende,
auf Grund einer aktuellen Anfrage noch ein weiterer Hinweis:
Wie Sie wissen, müssen Sie zum erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums in bestimmten Modulen eine bestimmte Anzahl an Leistungsnachweisen erbringen. Im Modul 2 sind es derer drei.
Im Modul 2 besteht in der aufgeteilten Gesamtveranstaltung Wirtschaftsstrafrecht BT 2 dabei die Möglichkeit, in einer der drei Teilveranstaltungen (Kapitalmarkt-, Insolvenz- und Wettbewerbsstrafrecht) einen Leistungsnachweis zu erbringen, der dann für die Gesamtveranstaltung Wirtschaftsstrafrecht BT 2 eingereicht werden kann.
Beachten Sie bitte, dass es sich hierbei nicht um drei eigenständige Veranstaltungen, sondern eine aufgeteilte Vorlesung Wirtschaftsstrafrecht BT 2 handelt, so dass Sie folgerichtig nur einen Leistungsnachweis aus den drei Teilen stellvertretend für die Gesamtveranstaltung einreichen können. Eine Berücksichtigung von zwei Leistungsnachweisen aus den drei Teilveranstaltungen ist daher leider nicht möglich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Stefan Hoof
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Wiss. Mit. Stefan Hoof
Institut für Wirtschaftsstrafrecht der
Universität Osnabrück
(Lehrstuhl Prof. Dr. Schmitz)
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